Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Auszug aus unseren AGB (Punkt 5):

Teilnahmebedingungen
für die auf der Homepage der Reischl Speed Academy angebotenen Events. Die Veranstaltungen dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder schnellen Rundenzeiten. Es handelt sich hierbei nicht um Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten wie Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Test oder Demonstrationen. Es werden keine Ranglisten und Zeitnahmen vorgenommen. Somit entsteht kein Wettbewerbsverhalten oder gar Leistungsdruck. Ziel ist ausschließlich die Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik sowie Fahrzeugbeherrschung für den öffentlichen Straßenverkehr. Die Sicherheit für Teilnehmer und Auto steht an oberster Stelle. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit.
5.1 Zur Teilnahme berechtigt ist jede Person, welche die Gebühr im Voraus entrichtet hat sowie unseren AGB’s, Teilnahmebedingungen & Datenschutzvereinbarung zustimmt.
5.2 Kunden welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer in Europa gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere zu gewähren. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Kunde nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Es ist nicht Sache des Veranstalters, zu überprüfen, ob der Fahrer der Eigentümer des von ihm bei der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuges ist bzw. ob er ggf. eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beschafft hat.
5.3 Kunden nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Kunden können nach Rücksprache mit dem Anbieter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Der Teilnehmer übernimmt für all seine Begleitpersonen die volle Haftung auch gegenüber Dritter welcher der Veranstaltung beiwohnen. Eine Teilnahme an den Fahrübungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt.
5.4 Vor, während und nach der Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters sowie deren Weisungsbefugten mit der Organisation der Veranstaltung beauftragter Dritten Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.
5.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, jeden Kunden, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), oder die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs augenscheinlich nicht gewährleistet sein kann, ohne jeglichen Anspruch von der Veranstaltung auszuschließen.
5.6 Jeder Kunde erhält bei Beginn der Veranstaltung Aufkleber für sein Fahrzeug. Diese berechtigen zum Befahren der Strecke zu dem Ihm zugewiesenen Zeiten und gelten als Teilnehmerausweis. Ergänzend erhalten Teilnehmer und Begleitpersonen Armbändchen oder Stempel welche zum Betreten des Rennstreckenareal berechtigen. Personen welche diese Kennungsmerkmale tragen haben die Eintritts-/Teilnahmegebühren bereits entrichtet.
5.7 Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Kunde die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Versicherungen, Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung selbst.
5.8 Zugelassen sind alle serienmäßigen und modifizierten PKW, Tourenwagen und GT- Fahrzeuge. Mietfahrzeuge, Formelfahrzeuge, LKW, Motorräder und motorradähnlichen Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
5.9 Der Kunde benötigt für die von Ihm eingesetzten Fahrzeuge, mindestens einen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensfall für Personenschäden 7.500.000 Euro, für Sachschäden 1.300.000 Euro, für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000 Euro.
5.10 Die Lautstärke Begrenzung der jeweiligen Strecke gilt es einzuhalten, bei Verweis von der Strecke aufgrund Überschreitung der Messwerte gibt es keinerlei Rückerstattung.
5.11 Während der Veranstaltung sind Sicherheitsgurte anzulegen und geeignete Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer zu tragen.

Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer (dies schließt im folgenden Bewerber, Kunde, Fahrer, Beifahrer, Zuschauer, Kfz- Eigentümer, -Halter, Helfer ein) erklären hiermit unwiderruflich, dass sie auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehmen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung oder den Bestimmungen der Veranstaltung vereinbart wird.
Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden weder vor, während oder nach der Veranstaltung. Die Teilnehmer verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe dieser Anmeldung für sich, ihre Rechtsnachfolger und für die Ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen, für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden oder Unfall auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: – den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Beteiligten; – deren Helfer und Instruktoren; die Streckenbetreiber und deren Mitarbeiter, einschließlich – Streckenposten und sonstige beauftragte Firmen; – Behörden, Renndienste und jegliche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen; – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden; – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Stellen außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Ferner stellen die Unterzeichner durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung an der Rennstrecke verursachen (Leitplanken etc.), beim Streckenbetreiber vor Ort am Veranstaltungstag oder beim Veranstalter nach Rechnungsstellung zu begleichen (Rückerstattung ggf. über Haftpflichtversicherung). Für (möglichst schriftliche) Haftungsverzichte hinsichtlich solcher Ansprüche, die einem Helfer gegen denjenigen Teilnehmer entstehen könnten, für den er tätig wird, hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Anmeldung kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Durch Abgabe der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer diesen Haftungsausschluss und die Teilnahmebedingungen ohne jede Einschränkung rechtsverbindlich an.

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